AGB

 

 

 

 

GELTUNGSBEREICH

1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle von ARTX-MEDIA bzw. seinem Agenten durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Sie gelten für jede Schaffensphase und insbesondere auch für digital generierte Dateien (Fotografie, Film, Audio, Grafik, Web)

 

2) Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Offerte von artx-media durch den Kunden bzw. mit der Entgegennahme der Lieferung oder der Leistung bzw. bei Antritt der Arbeit von ARTX-MEDIA,  durch den Kunden.

 

3) Im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung gelten die AGB auch ohne ausdrückliche Genehmigung für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen oder Leistungen von ARTX-MEDIA.

 

4) Ohne anderweitige Vereinbarung zwischen den Parteien liegt die Gestaltung der Arbeit im Ermessen von ARTX-MEDIA.

 

5) ARTX-MEDIA ist für die Beschaffung der Technik, die zur Durchführung des Auftrags erforderlich sind, zuständig.

 

6) Bei der Ausführung der Arbeiten kann ARTX-MEDIA bzw. sein Agent Hilfspersonen seiner Wahl einsetzen (Assistenten, Visagistinnen, Stylistinnen, Tontechniker, Fotograf etc.).

 

7) Der Kunde erkennt an, dass es sich beim von ARTX-MEDIA gelieferten Bild und Tonmaterial um urheberrechtlich geschützte Werke im Sinne des URG (Bundesgesetz über das Urheberrecht vom 9. Oktober 1992) handelt.

 

8) Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen, die vom Kunden in Auftrag gegeben werden, sind eigenständige und zu vergütende Leistungen.

 

9) Analog und digital hergestellte Bilder, insbesondere RAW-Dateien und Tonspuren, bleiben im Eigentum von ARTX-MEDIA. Der Kunde hat kein Retentionsrecht an überlassenem Bildmaterial.

 

10) Der Kunde hat ihm zur Verfügung gestelltes Bildmaterial mit aller Sorgfalt zu behandeln.

 

11) Reklamationen, die Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 8 Tagen nach Empfang mittels Mängelrüge mitzuteilen. Andernfalls gilt das Bildmaterial als genehmigt.

 

12) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Personen, Gegenstände und Orte zur Verfügung stehen bzw. zugänglich sind (Modelrelease/Locationrelease). Für die Rechtebeschaffung ist alleinig der Kunde verantwortlich, insbesondere auch die Beschaffung der Rechte an Tonmaterial. ARTX-MEDIA lehnt jegliche Haftung bei Verletzung der Urheberrechte ab.

 

13) Kommt der Kunde der Verpflichtung (gemäss Ziffer 12) nicht nach oder verschiebt er eine Aufnahmesitzung weniger als zwei Arbeitstage vor dem Termin, haftet er auf Ersatz der bereits angefallenen Kosten und Drittkosten. Zudem hat ARTX-MEDIA Anspruch auf eine Entschädigung in der Höhe von 50% des vereinbarten Honorars für die Dienstleistung. Bei schlechter Witterung oder Höherer Gewalt, liegt es im Ermessen von ARTX-MEDIA den Auftrag ggf. abzubrechen, nicht anzutreten. In diesem Falle gelten die gleichen Bestimmungen. Urheberrechte sind vom Kunden abzuklären, ARTX-MEDIA übernimmt keine Haftung bei Forderungen von Drittpersonen (SUISA, GEMA,  Druckerei, Hosting etc.)

 

14) Es obliegt nicht ARTX-MEDIA, die Zustimmung (Model Release) der zu fotografierenden/filmenden Personen oder der am Ort berechtigten Personen (Location/ Audio Release) zur geplanten Verwendung des Bildmaterials einzuholen, wenn der Kunde die Personen oder Orte bezeichnet hat, die zu fotografieren sind.

 

15) ARTX-MEDIA darf den Kunden als Referenz angeben, namentlich in schriftlicher oder elektronischer (Internet) Form.

 

NUTZUNGSRECHTE

16) Der Kunde erwirbt mit der Lieferung und vollständigen Bezahlung des Werks eine Lizenz zur Nutzung der Arbeit im vereinbarten Rahmen. Darin nicht enthalten ist eine Weiterlizenzierung durch den Kunden an Dritte.

 

17) Bei vereinbarungswidriger Nutzung ist der Kunde verpflichtet, ARTX-MEDIA eine Nutzungslizenz in der Höhe von 150% des Aufnahme-honorars, mindestens aber von 150% des entsprechenden Tarifs der SAB (Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Bildagenturen und –Archive) zu bezahlen.

 

18) ARTX-MEDIA kann das Bildmaterial für Eigenwerbung nutzen und vorbehältlich anderweitiger Abmachung an Dritte lizenzieren.

 

19) Exklusivrechte und Sperrfristen zu Gunsten des Kunden müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.

 

20) Veränderungen des Bildmaterials durch analoges oder digitales Composing bzw. Montage zur Herstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von ARTX-MEDIA gestattet.

 

21) Das Bildmaterial darf weder abgezeichnet, noch nachgestellt fotografiert oder als Motiv im Bild verwendet werden.

 

22) Bei Verwendung des Werkes hat der Kunde, soweit üblich, für eine gebührende Namensnennung zu sorgen.

 

23) Im Falle der Verwendung des Bildmaterials durch ARTX-MEDIA für eigene Zwecke oder bei einer Lizenzierung an Dritte, sorgt ARTX-MEDIA dafür, dass durch Abbildung von Personen, Sachen oder Orten keine Rechte Dritter verletzt werden.

 

HAFTUNG

24) ARTX-MEDIA haftet nur für vorsätzliches und grobfahrlässiges Verhalten. Dies gilt auch für die Mängelhaftung.

 

25) Die Haftungsbeschränkung (gemäss Ziffer 24) gilt auch für das Verhalten von Angestellten und Hilfspersonen von ARTX-MEDIA.

 

26) Bei Ansprüchen gegen ARTX-MEDIA seitens Dritter, die (gemäss Ziffer 14) dem Kunden ihre Einwilligung zur Verwendung des Bild und Ton Materials gegeben haben, übernimmt der Kunde im Streitfall Schadenersatzforderungen und Prozesskosten.

 

27) Das Bildmaterial darf nicht sinnentstellend verwendet werden. Der Kunde trägt zudem die Verantwortung für die korrekte Betextung des Bildmaterials.

 

HONORAR

28) Das zwischen den Parteien vereinbarte Honorar ist zuzüglich Mehrwertsteuer geschuldet und zahlbar innert 10 Tagen ab Rechnungsstellung. Offene Zahlungen werden ab dem 11. Tag mit 6,5% Verzugszins angelastet.

 

29) Bei umfangreichen Produktionen, insbesondere mit grossen finanziellen Vorleistungen von ARTX-MEDIA, hat ARTX-MEDIA Anspruch auf eine Akontozahlung von mindestens einem Drittel der Produktionskosten.

 

30) Zur Ausführung des Auftrags erforderliche Kosten und Auslagen, wie bspw. Honorare für Hilfspersonen und Modelle sowie Ausrüstungsmieten, Kosten für Mietstudio, Aufnahmelocations, Requisiten,

 

Reisekosten, Spesen, etc. sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.

 

31) Bei digitalen Produktionen wird die Bildbearbeitung (RAWKonversionen, Farb- und Tonwertanpassungen, Bildauswahlen treffen, Retuschen, etc.) gesondert in Rechnung gestellt.

 

32) Bei digitalen Produktionen fällt eine Kamerapauschale an. Diese ist nicht identisch mit den Kosten für Bildbearbeitung und berechnet sich nach Grösse und Umfang der eingesetzten Ausrüstung.

 

33) Das Honorar (gemäss Ziffer 28) ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht verwendet wird.

 

34) Bei Lieferung von Bildmaterial aus dem Archiv von ARTX-MEDIA fällt nebst der Lizenzgebühr auch eine Archivnutzungsgebühr an. Diese berechnet sich nach dem Tarif des SAB. Gerichtsstand und anwendbares Recht

 

GERICHTSSTAND

35) Ausschliesslicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Basel-Stadt auch bei Lieferungen ins Ausland. Auf dieses Vertragsverhältnis ist materielles Schweizer Recht anwendbar. Zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten.

 

Mit der Offerte wurden Sie auf unsere AGB hingewiesen. Mit der Projektzusage bestätigen Sie, die AGBs gelesen und akzeptiert zu haben.

 

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